Rechtsprechung
VerfGH Bayern, 23.04.1993 - 60-VI-91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VerfGH 46, 112
Wird zitiert von ... (5)
- VerfGH Bayern, 13.05.2013 - 8-VI-12
Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen zu Werklohnanspruch
Der Ausnahmecharakter der Präklusionsvorschriften rechtfertigt es, deren Auslegung und Anwendung einer strengeren verfassungsrechtlichen Kontrolle zu unterziehen, als dies üblicherweise bei der Nachprüfung einfachen Rechts geschieht; sie geht über eine bloße Willkürkontrolle hinaus (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.4.1993 = VerfGH 46, 112/114 f.; VerfGH vom 22.7.1997 = VerfGH 50, 151/153; VerfGH vom 4.12.2009). - VerfGH Bayern, 24.03.2014 - 87-VI-12
Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer …
- VerfGH Bayern, 13.07.2010 - 72-VI-09
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im …
Der Ausnahmecharakter von Präklusionsvorschriften rechtfertigt es, deren Auslegung und Anwendung einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen, als dies üblicherweise bei der Nachprüfung einfachen Rechts geschieht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.4.1993 = VerfGH 46, 112/115; VerfGH vom 1.12.2009). - VerfGH Bayern, 01.12.2009 - 59-VI-08
Überprüfung der Zurückweisung einer Berufung in einer mietrechtlichen …
Der Ausnahmecharakter der Präklusionsvorschriften rechtfertigt es, deren Auslegung und Anwendung einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen, als dies üblicherweise bei der Nachprüfung einfachen Rechts geschieht; sie geht über eine bloße Willkürkontrolle hinaus (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.4.1993 = VerfGH 46, 112/114 f.; VerfGH vom 22.7.1997 = VerfGH 50, 151/153; VerfGH vom 17.2.2009). - VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zur …
Der Ausnahmecharakter der Präklusionsvorschriften rechtfertigt es, deren Auslegung und Anwendung einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen, als dies üblicherweise bei der Nachprüfung einfachen Rechts geschieht; sie geht über eine bloße Willkürkontrolle hinaus (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.4.1993 = VerfGH 46, 112/114 f.; VerfGH vom 22.7.1997 = VerfGH 50, 151/153).